Durchbruch bei den Verhandlungen: Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände einigen sich bei der Gebührenfreiheit im Kindergarten und schnüren Gesamtpaket

Durchbruch bei den Verhandlungen um den beitragsfreien Kindergarten in Niedersachsen: Die Niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände haben sich am späten Mittwochabend (gestern) auf die Ausgestaltung des Gesamtpaketes für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Niedersachsen durch eine Konkretisierung der zugesagten Bundesmittel in Höhe von 328 Millionen Euro bis Sommer 2022 geeinigt. Die Bundesmittel werden nun gezielt dort eingesetzt, wo die Kommunen Entlastung wünschen. „Heute ist ein guter Tag für das Land Niedersachsen und für die Eltern von Kindergartenkindern", erklärten Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne und der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

Das Gesamtpaket wird über Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz" finanziert und setzt sich im Zeitraum 01.08.2018 - 31.07.2022 wie folgt zusammen:

Das Land sichert nach 2022 die vereinbarten 58 Prozent unabhängig von einer Unterstützung des Bundes gesetzlich ab. In den kommenden drei Jahren setzt das Land für die Erhöhung auf 55 Prozent eigene Mittel ein. Dafür sichert das Land gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe von 52 Prozent zusätzlich jährlich aufwachsend bis zu 45 Millionen Euro zu. Für die weiteren prozentualen Steigerungen bis 58 Prozent im Jahr 2021 setzt das Land zunächst die vom Bund für eine Beitragsfreiheit in Aussicht gestellten Mittel ein.

Darüber hinaus werden Bundesmittel in Höhe von 48 Millionen Euro für einen „Härtefall-Fonds" bereitgestellt. Aus diesem können Kommunen, die trotz des Ausgleichs besondere Ausfälle erleiden, erforderlichenfalls auf Antrag zusätzliche Mittel erhalten. Zudem wurde vereinbart, dass auch Angebote der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  beitragsfrei gestellt werden können, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichern. Hierfür stehen ebenfalls aus Bundesmitteln 20 Millionen Euro zur Verfügung. „Härtefall-Fonds" und Kindertagespflege werden über Förderrichtlinien und damit über ein Antragsverfahren umgesetzt.

Als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Kindertagesstätten gewährt das Land den Kommunen im Rahmen einer Zuwendungsrichtlinie zusätzlich 115 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dieser Betrag kommt einer Dynamisierung der Personalkosten um einen zusätzlichen Prozentpunkt auf 2,5 Prozent gleich. 61 Millionen Euro stehen darüber hinaus für Qualitätsverbesserungen und Investitionen in den Kindertageseinrichtungen bereit. Damit können stundenweise Personalaufstockungen ebenso ermöglicht werden wie der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen.

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich freue mich, dass wir uns nach harten Verhandlungen geeinigt haben. Die Einigung bedeutet eine substantielle Stärkung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Bildung darf kein Luxusgut sein und genau deshalb schaffen wir die Gebühren für den Kindergartenbesuch ab. Der beitragsfreie Kindergarten und die Absicherung weiterer Qualitätsverbesserungen sind ein starkes Signal für eine starke und moderne frühkindliche Bildung in unserem Land."

Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers: „Auf der Basis unserer ersten Einigung haben wir durch den gezielten Einsatz der Bundesmittel einen fairen Kompromiss gefunden. Das Land ist damit an seine Grenzen gegangen. Insgesamt werden 1,4 Milliarden Euro für die Gebührenfreiheit im Kindergarten in dieser Legislaturperiode mobilisiert. Im Ergebnis entlasten wir damit die Mitte der Gesellschaft und die Leistungsträger."

„Uns ist besonders wichtig, dass wir eine verbesserte Dynamisierung der Lohnkosten vereinbart haben, die sich auf den Krippen- und den Kindergartenbereich gleichermaßen erstreckt. Nur so wird verhindert, dass die Kommunen jedes Jahr weiter ins Hintertreffen geraten. Die gesetzlich vorgesehene Anpassung um 1,5 % bildet die tatsächliche Steigerung der Lohnkosten seit Jahren nicht mehr realitätsgerecht ab", sagte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter (Göttingen), der zur Zeit auch als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fungiert.

Zum Verhandlungsergebnis erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge: „Durch den Härtefall-Fonds ist sichergestellt, dass in den nächsten drei Jahren alle Kommunen in Niedersachsen mit Blick auf die wegfallenden Elternbeiträge kompensiert werden. Die in diesem Zeitraum aufwachsende Finanzhilfe des Landes für Personalausgaben sollte die noch bestehenden Lücken ab dem vierten Jahr in den allermeisten Fällen endgültig schließen. Außerdem freut es mich, dass das Land seit langer Zeit wieder Investitionen in Kindergärten fördert."

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, ergänzt: „Im Vergleich zum Verhandlungsstand im März haben wir jetzt wesentliche Verbesserungen erreicht. So scheint dies ein tragfähiger Kompromiss zu sein. Dabei ist mir wichtig, dass Land und Kommunen nach einem Jahr insbesondere die Auskömmlichkeit des Härtefallfonds erneut betrachten werden."
 
Quelle: Gemeinsame Presseinformation der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens