„Es ist an der Zeit, dass der Bund seiner Verantwortung mit einem Bundesqualitätsgesetz gerecht wird. Mit Standards, die die Erzieher-Kind-Relation, die Freistellung der Leitungskräfte, die Fachberatung und die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit festschreiben, verbessert sich die Qualität in den Kitas strukturell deutlich“, betonte Hocke. Er verwies auf ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Joachim Wieland von der Universität Speyer. Dieser hatte festgestellt, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte auf vergleichbare Lebensverhältnisse nicht mehr gewährleistet seien, wenn Eltern keine verlässliche, vergleichbare Kita-Bildung für ihre Kinder bekommen. Rechtlich sei der Weg für ein Bundeskitagesetz also frei. „Und: Wenn der politische Wille da ist, kann ein Bundesqualitätsgesetz auch finanziert werden“, unterstrich das GEW-Vorstandsmitglied. „Was für den Hochschulbereich möglich war – die Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern – muss auch für die frühkindliche Bildung gelten. Kinder sind nicht nur die Zukunft eines Landes, sondern auch die Gegenwart.“
Info:
Laut der Bertelsmann-Studie liegt der Personalschlüssel in den Ländern im Krippenbereich zwischen 1:3,1 und 1:6,5 (Fachkraft-Kinder). Im Kindergartenbereich für die Drei- bis Sechsjährigen zwischen 1:3 und 1:14,7. Wissenschaftler empfehlen eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 (Krippe) und 1:7 bzw. 1:8 (Kita). Dabei spiegelt der Personalschlüssel nicht die reale Situation vor Ort wider: Die Erzieher-Kind-Relation in den Einrichtungen ist deutlich schlechter als der Personalschlüssel, den die Länder festlegen.
Nach den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung würde die Verbesserung des Personalschlüssels 4,8 Milliarden Euro kosten. Bereits für 2013 hatten sich die Staaten der Europäischen Union darauf verständigt, ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts für frühkindliche Bildung auszugeben. Deutschland liegt zurzeit bei 0,76 Prozent.
Quelle: www.bildungsklick.de