Kinderschutz in der KiTa: Neue Broschüre

Der Paritätische Gesamtverband hat eine aktualisierte Broschüre zum Kinderschutz in KiTas herausgebracht, die ErzieherInnen wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Vereinbarungen mit den Jugendhilfe-Trägern sowie bei einer realistischen Gestaltung des Kinderschutzes im KiTa-Alltag gibt.


Aus der Einleitung:

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, des Staates ebenso wie der Zivilgesellschaft. In der Kinder- und Jugendhilfe ist dieser Schutz Anliegen und Aufgabe von öffentlichen wie freien Trägern, was auch der § 1 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorsieht.

In der Folge öffentlich breit diskutierter Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung wuchs aber das Bedürfnis, diesen Schutzauftrag gesetzlich zu konkretisieren.

Mit dem KICK ist dies zum 1.1.2005 durch Hinzufügung des § 8a SGB VIII geschehen. Diese Regelung verpflichtet die Jugendämter einerseits, bestimmte Verfahren einzuhalten, wenn ihnen gewichtige Ansatzpunkte für Gefahren für das Wohl von Kindern bekannt werden und andererseits dazu, in Vereinbarungen mit freien Trägern sicherzustellen, dass diese den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen.

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 wurden diese Regelungen überarbeitet, so dass wir Ihnen hier eine Neubearbeitung unserer Arbeitshilfe vom Mai 2007 vorlegen, die dem neuen Gesetzesstand entspricht.

In diese Überarbeitung haben wir auch den fortgeschrittenen Stand der fachlichen Diskussionen um den Kinderschutz eingearbeitet.

Diese Arbeitshilfe soll Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen darüber informieren, was allgemein zu beachten ist, wenn die Einrichtung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat und welche Hilfsmittel bei der Umsetzung solcher Vereinbarungen herangezogen werden können. Sie will auch das Nachdenken über den Kinderschutz in der Einrichtung realistisch gestalten und betonen, dass sich am Kerngeschäft der pädagogischen Arbeit in der Einrichtung gar nichts ändert durch diese Konkretisierung des Schutzauftrags der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn allerdings Kindeswohlgefährdungen wahrgenommen werden, dann sind konkret geregelte Verfahren der Entscheidung und Unterstützung, wie sie hier dargestellt sind, sicherlich eine große Hilfe für alle Beteiligten dar."







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