Viele KiTa-Träger machen sich derzeit Sorgen, ob sie den Eltern während der Schließzeiten ihre Beiträge erstatten müssen. Hierzu gibt es derzeit noch keine bundesweite Regelung. Je nach Bundesland und Träger wird hier bisher unterschiedlich verfahren oder abgewartet. Nach unseren Informationen erarbeiten Kommunale Spitzenverbände gerade zusammen mit den Gewerkschaften und den freien Trägern und der BA Lösungen bzw. Verfahrensvorschläge