Lieber Bernhard,
Urhebrrechtlich sehe ich da nicht so die Schwierigkeiten, ich bin aber auch keine Juristin. Um das Persönlichkeitsrecht zu beachten, muss jedoch für die abgebildeten und zu identifizierenden Kinder eine Erlaubnis der Eltern eingeholt werden, damit das Video veröffentlicht/verbreitet werden darf.
Liebe Grüße