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Hinweise und Regelungen zur Notbetreuung / zum Wiedereinstieg

3 Jahre 11 Monate her #139 von karstenherrmann
Niedersachsen hat jetzt einen detaillierten Phasenplan für die erweiterte Notbetreung bzw. den Wiedereinstig in den Regelbetrieb
veröffentlicht:

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4 Jahre 1 Woche her #59 von karstenherrmann
In Niedersachsen wird die Notbetreuung ausgeweitet, allerdings lässt die Formulierung in der entsprechenden Pressemitteilung großen Interpretationsspielraum und gibt keine weiteren konkreten Hinweise zur Größe der Gruppen etc. Hier sind dringend Präzisierungen notwendig.

"Die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Insbesondere bei den
Härtefällen soll es Erweiterungen geben mit Blick auf drohende
Kindeswohlgefährdung, die Situation Alleinerziehender, die gemeinsame
Betreuung von Geschwisterkindern sowie drohende Kündigung und
erheblichen Verdienstausfall. Diese Neuerungen hat das Niedersächsische
Kultusministerium heute kurzfristig den Kommunalen Spitzenverbänden, den
örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Vertretern der Trägerverbände
vorgestellt. Hintergrund ist die heute in Kraft getretene
„Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem
Corona-Virus".

Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in
einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung
(etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung
(öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung),
Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel),
Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur
Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen
(Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik
für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie
Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von
allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Alle anderen
Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der
Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein. Diese Neuregelungen sollen im
Verlaufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort umgesetzt werden."
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