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Fachberatung - Definition und Aufgaben

„Fachberatung ist eine personenbezogene, strukturentwickelnde soziale Dienstleistung (bzw. Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung) im Rahmen der Jugendhilfe. Sie wirkt qualitätssichernd und- entwickelnd im Feld der Erziehungsarbeit und der Lebensgestaltung von Kindern“ (Karsten 1996; BAGLJÄBAGLJÄ||||| Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter  ist der Zusammenschluss der 17 deutschen Landesjugendämter, die in der Jugendhilfe überörtliche Aufgaben wahrnehmen, z.B Verfahrensweisen entwickeln, Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Erarbeitung von Empfehlungen und Arbeitshilfen.   2003)

Anforderungsprofile an Fachberatung stellen sich sehr vielschichtig und different dar. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter lassen sich die Hauptaufgaben wie folgt benennen:

Zwischen diesen Hauptaufgaben bestehen fließende Grenzen zwischen einem Berufsverständnis als Beraterin einer Einrichtung (Supervisorin), Informationsvermittlerin sowie Fortbildnerin. So geschieht laut der EV. Kirche im Rheinland e.V. (2009) die Realisierung der Hauptaufgaben der Fachberatung durch folgende Leistungen:


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