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Kinderschutz in der KiTa

Zwischen gesetzlichem Auftrag und der Praxis

Inhaltsverzeichnis

  1. Vom Bauchgefühl zur Sicherheit
  2. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  3. Elterngespräche und Thematisierung im Team
  4. Kinderschutz im Kita-Alltag

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Kinderschutz im Kita-Alltag

Folgende Faktoren beeinflussen das Handeln von Erzieherinnen beim Kinderschutz positiv:


Engagement:

  • Kinderschutz wird in der Kita als Querschnittsthema verstanden, ist personell verankert (z.B. durch eine Ansprechpartnerin Kinderschutz) und Teil des Leitbildes und des Konzeptes der Einrichtung.
  • Kinderschutzrelevante Themen werden offen kommuniziert.
  • Es herrscht ein offenes Klima, in dem heikle Themen angesprochen und besprochen werden können.

In vielen Kindertagesstätten gehören diese Punkte zu einem Qualitätsmerkmal. Das Leitbild der Einrichtung ist öffentlich zugänglich und wird gegenüber den Eltern z.B. bei der Aufnahme eines Kindes angesprochen. Die Ansprechpartnerinnen für Kinderschutz sind beispielsweise in Aushängen zur Vorstellung des Kitateams konkret benannt und somit auch für die Eltern zu identifizieren.

 

Qualität und Qualifizierung:

  • Qualität der Arbeit und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen wird als gemeinsame Aufgabe von Leitung und Mitarbeiterinnen verstanden.
  • Die Kita verfügt über ein qualifiziertes internes Kinderschutzverfahren.
  • In Vereinbarungen mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt. Die Vereinbarungen mit den Jugendämtern sind allen Mitarbeiterinnen bekannt und werden regelmäßig (alle zwei Jahre) gemeinsam ausgewertet und fortgeschrieben.
  • Die Einrichtung bzw. der Träger der Einrichtung sorgen für die kinderschutzrelevante Qualifizierung der Ansprechpartnerin Kinderschutz im Rahmen eines Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzeptes.

Die Vereinbarungen und Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen zum Bundeskinderschutzgesetz von den zuständigen Jugendämtern und Trägern überarbeiten worden. In vielen Vereinbarungen ist der Praxistransfer vom Träger zu Leitung hin zu den Mitarbeiterinnen der Einrichtungen verbindlich geregelt, die Form (Belehrung oder Fortbildung) ist dabei offen. Auch gibt es Qualifizierungsangebote für Erzieherinnen zum Thema Kinderschutz. In diesen Fortbildungen können sie sich die gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensregeln, ein eigenes Rollen- und Auftragsverständnis, diagnostische Kompetenzen sowie methodisches Handwerkszeug aneignen.

 

Information:

  • Alle Mitarbeiterinnen kennen das Kinderschutzverfahren der Einrichtung. (Sie wurden darüber informiert und wissen, wo sie das Verfahren und weiterführende Informationen einsehen und erhalten können.)
  • Eine Kita-Netzwerkkarte Kinderschutz ist für alle Mitarbeiterinnen zugänglich und wird durch eine zuvor benannte Mitarbeiterin oder die Leitung selbst aktuell gehalten (Übersicht über Ansprechpartnern zur Fachberatung oder zur Vermittlung oder Einleitung von Hilfe- und Schutzmaßnahmen wie der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, der Sonderpädagogische Beratungsstelle, der Kitafachberaterin im Jugendamt, dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt, dem Kinder- und Jugendnotdienst, der Rettungsstelle, dem Gesundheitsamt, Kinderärzten, Polizei/ Kontaktbereichsbeamten, den Amts- bzw. Familiengerichten).

In vielen Kindertageseinrichtungen sind die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nicht nur für die Erzieherinnen, sondern auch für die Eltern einsehbar. Die entsprechenden Ordner sollten für die Erzieherinnen und Eltern immer zugänglich aufbewahrt werden. Diese Transparenz unterstützt den Umgang mit dem Thema Kinderschutz.


Für regelmäßige Qualitätskontrolle sollten auch die Kontakte zu Kooperationspartnerinnen in festen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Je nachdem, wie die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Netzwerkakteurinnen ist, kümmert sich um die Pflege dieser Daten die Kita selbst oder sie ist in ein funktionierendes Informations- und Kooperationsnetzwerk (regionale Netzwerke Frühe Hilfen oder Kinderschutz) eingebunden und wird über Kontaktänderungen informiert.

 


Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit haben wir im Text nur die weibliche Personalform verwendet.

 

Checkliste-Kindeswohlgefährdung
Die Checkliste-KWG kann von Fachkräften aus Kindertagesstätten über die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg und die Geschäftsstelle des Bündnis Kinderschutz MV c/o Start gGmbH kostenfrei angefordert werden.


Kontakt:
Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
c/o Start gGmbH
Fontanestraße 71 • 16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302/860 95 77
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! • www.fachstelle-kinderschutz.de
www.kischu-stadt.de

 

 

Erstveröffentlichung in: Betrifft Kinder, 03 /2015, S. 6 - 11. Übernahme mit freundlicher Genehmigung vom verlag das netz

 



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