Beiträge chronologisch

Perspektiven der ErzieherInnenausbildung

Ausbildungsmodelle und ihre Finanzierung

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Rolle der praktischen Ausbildung und die Frage der Ausbildungsvergütung
  2. Die Finanzierung der Ausbildung von QuereinsteigerInnen durch die Bundesagentur
  3. Fazit

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Die Rolle der praktischen Ausbildung und die Frage der Ausbildungsvergütung

Für alle Berufe gilt, dass im  Kontakt mit der beruflichen Praxis die erforderlichen Kompetenzen erprobt und ggf. sogar erst erlernt werden. In der akademischen Welt wurde die Praxis sozialer und pädagogischer Berufe über viele Jahrzehnte als zweitrangig für die Ausbildung erachtet. Erst in den letzten Jahren ist die Wertschätzung der Leistungen und Erfahrungen in der Praxis gewachsen und der Block akademischen Dünkels abgeschmolzen. Auf dem Weg, theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden, ist das Bundesprogramm Lernort Praxis ein Meilenstein.

Welchen Platz praktische Phasen in der ErzieherInnenausbildung einnehmen, ist von daher für Fachschulen, aber auch für Studiengänge an Hochschulen, eine zentrale Frage. Sie stellt sich auch beim Berufspraktikum.

Die Integration der berufspraktischen ErzieherInnenausbildung in die Fachschulzeit macht eine fortlaufende, gründliche Begleitung durch die Schule wahrscheinlicher. Daher haben viele Länder sich für eine solche Ausbildung entschieden, z.B. Berlin. Man kann allerdings nicht von der Hand weisen, dass eine solche Entscheidung auf Kostengründen beruhte: Das integrierte Praktikum kostet die Senatsverwaltung bzw. das Ministerium keinen Cent.

Das Berufspraktikum oder Anerkennungsjahr nach einer fachschulischen Ausbildung birgt die Gefahr, dass die Begleitung durch die Schule vernachlässigt wird. Diese Gefahr kann mit entsprechenden Regelungen vermieden werden. Dieses Modell hat den großen Vorteil für die SchülerInnen, dass es bezahlt wird. Die finanzielle Honorierung ist nicht nur wichtig, um den Lebensunterhalt zu sichern, sie bringt auch essentielle Erfahrungen für die Umsetzung erlernter Inhalte in die Praxis und ist überdies ein Prüfstein für die berufliche  Motivation. Auch die Träger werden bei einer Finanzierung des Praktikums stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen vom Sinn des Einsatzes der PraktikantInnen überzeugt sein, wenn diese partiell auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.  Die Verbindlichkeit steigt also für beide Seiten. Aus den genannten Gründen wäre ein integriertes Praktikum mit PraktikantInnengehalt eine wünschenswerte Alternative, wenn die bisherigen Strukturen der Ausbildung (Schule + Praktikum) beibehalten werden. Allerdings wären dann nur die Praxisphasen vergütet.

Am sinnvollsten erscheint daher eine Kombination von Fachschul- und Praxisausbildung wie in den praxisbegleitenden bzw. berufsbegleitenden Ausbildungen in Baden-Württemberg oder Berlin. In diesem Modell wird während der ganzen Ausbildungszeit ein PraktikantInnengehalt und damit eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ein Vorteil dieses Modells ist auch die Konfrontation der eigenen Motivation mit der praktischen Wirklichkeit am Anfang der Ausbildung. Wenn SchülerInnen im ersten halben Jahr der Ausbildung feststellen, dass sie nicht für den Beruf geeignet sind, so ist das eine weitaus bessere Situation, als wenn eine solche Erkenntnis erst in einem späteren Berufspraktikum gewonnen wird.