Personalschlüssel / Fachkraft-Kind-Relation
Der Personal- bzw. Erzieher-Kind-Schlüssel ist neben der Gruppengröße und der Qualifikation des pädagogischen Personals ein zentrales Merkmal für die Strukturqualität einer Kindertageseinrichtung. Bezeichnet wird hiermit ein Anstellungsschlüssel, der die bezahlte Arbeitszeit einer pädagogischen Fachkraft ins Verhältnis zu den zu betreuenden Kindern und den jeweiligen Betreuungszeiten setzt – und dies über den Zeitraum eines Jahres und unter der Annahme einer Vollzeitbeschäftigung.
Differenziertere Fachkraft-Kind-Relation
Der Personal- bzw. Erzieher-Kind-Schlüssel sagt allerdings noch nichts Konkretes darüber aus, wie viele Pädagogische Fachkräfte den Kindern in einer KiTa-Gruppe denn tatsächlich zur Verfügung stehen. Dies wird erst durch den differenzierenden Fachkraft-Kind-Schlüssel gewährleistet, der auch Zeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung und die mittelbare pädagogische Arbeit (Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche etc.) berücksichtigt. Die Bertelsmann-Stiftung setzt bei der mittelbaren pädagogischen Arbeit incl. Ausfallzeiten einen Anteil von 25% an, bei der GEW sind es sogar 33%.
Konkrete Beispiele für die Berechnung des Personalschlüssel bzw. der Fachkraft-Kind-Relation finden Sie in einem unten zum Download angebotenen Papier der GEW.
Susanne Viernickel geht in der ebenfalls unten zum Download angebotenen GEW-Expertise „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung“ davon aus, dass die in den Einrichtungen tatsachlich existierenden Fachkraft-Kind-Relationen in vielen Fällen unter den gesetzlich festgelegten Personalschlüsseln und unter den rechnerischen Fachkraft-Betreuungsplatz-Relationen liegen. Sie kritisiert, dass den erheblich gestiegenen Anforderungen an pädagogische Fachkräften in KiTas kaum eine Verbesserung der Personalschlüssel gegenüberstehe und resümiert auf Seite 2: „In keinem Bundesland werden die aus wissenschaftlicher Sicht notwendigen Mindeststandards bezüglich der Fachkraft-Kind-Relation erreicht. Damit ist in Frage gestellt, ob die in den Bildungsprogrammen ehrgeizig formulierten Ansprüche an die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen überhaupt eingelöst werden können."
Aktuelle Personalschlüssel in Niedersachsen und bundesweit
Die gesetzliche Mindestanforderungen ergeben sich in Niedersachsen aus der maximalen Gruppengröße (Kindergärten: 25; Krippen: 15) sowie der Anzahl der Fachkräfte, die gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KiTaG pro Gruppe eingesetzt werden müssen (Gruppenleitung plus Zweitkraft). Sie liegen damit bei 1:12,5 bzw. 1:7,5. Der Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung (Stichtag 01.03.2021) weist für verschiedene Gruppen-Arten in niedersächsischen Krippen und KiTas folgende durchschnittliche Personalschlüssel (incl. Leitungsanteile) im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt und der eigenen Empfehlung aus:
Gruppe |
Durchschnitt in Niedersachsen |
Durchschnitt in West-Deutschland | Empfohlen |
Krippe | 1 : 3,3 | 1 : 3,9 | 1:3 |
Kindergarten | 1 : 7,7 | 1 : 8,4 | 1:7,5 |
Erklärvideo
In einem Video erklärt die Bertelsmann Stiftung die Berechnung des Personalschlüssels und sein Verhältnis zur Fachkraft-Kind-Relation:- Zuletzt bearbeitet am: Donnerstag, 03. November 2022 08:52 by Super User