Gewaltfreie Erziehung in der KiTa

Kein Kind darf in der Ecke stehen!

Inhaltsverzeichnis

  1. Gewalt im Kitaalltag
  2. Seelische Verletzungen
  3. Folgen von gewaltvollem Handeln
  4. Schlüsselsituationen für Gewalt
  5. Wie entsteht gewaltfreie Erziehung?
  6. Reflexionsfragen zu Schlüsselsituationen
  7. Literatur

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Co-Autorin: Sandra Frisch


Die »goldene Regel« der Gewaltfreiheit
Hinterfragen Sie Ihr pädagogisches Handeln danach, was es bei Ihnen auslösen würde, wenn jemand so mit Ihnen umgehen würde, wie Sie es mit den Kindern tun.


Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Wo aber fängt dieses Recht an? Und wie steht es um Beschämung und Bevormundung im Kitaalltag? Diese Fragen diskutierten Ingrid Elisabeth Schulz und Sandra Frisch mit anderen Fachkräften im November 2015 in Halle auf der Konferenz »Kinderrechte und Kinderschutz in pädagogischen Organisationen«. Für sie stehen dabei die Kinder im Fokus und die Frage danach, was diese für ein gesundes Aufwachsen brauchen.


»Gewaltfreie Erziehung? Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, da brauchen wir gar nicht weiter darüber zu reden!« Das mag oft die erste Reaktion auf dieses sensible Thema sein. Dennoch lohnt es sich, die Begriffe Gewalt und gewaltvolles Handeln immer wieder genau zu betrachten, zu interpretieren und unser eigenes Verhalten daraufhin zu reflektieren.

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« Bürgerliches Gesetzbuch, § 1631 Abs. 2

Zugleich wurde am 2. November 2000 an § 16 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch folgende Ergänzung angefügt:

»Sie [Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Die gesetzliche Verankerung des Schutzes der Kinder vor Gewalt und die gewaltfreie Erziehung finden wir als Kernregelung in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese wurde im Jahre 1990 von 193 Mitgliedsstaaten der UN ratifiziert. Damit sind diese Mitgliedsstaaten die Verpflichtung eingegangen, ihre nationale Gesetzgebung und Praxis der UNKRK anzupassen. In Deutschland wurde dieses Kinderrecht im Jahre 2000 durch eine Neufassung des § 1631 zur gewaltfreien Erziehung im BGB umgesetzt und durch das Bundeskinderschutzgesetz im Jahre 2012 verstärkt.


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