Kindertagespflege - Aktionsprogramm zum Ausbau des Berufsfeldes

Förderung von Ausbau, Weiterbildung, Qualifizierung, Festanstellung

Inhaltsverzeichnis

  1. Qualifizierung sowie Information und Beratung von Tagespflegepersonen
  2. Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen

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2. Qualifizierung von Tagespflegepersonen


Grundqualifizierung, Förderung und Gütesiegel

Zwischen 2008 und 2010 qualifizierten sich an den Modell-Standorten zehn Prozent mehr Tagespflegepersonen im 160-stündigen Basiskurs (17% hin zu 27 Prozent). Die niedrige Rate der Grundqualifizierung - im Vergleich zu Nicht-Modellstandorten (21 zu 31%) - wurde damit erhöht, um flächendeckend das Qualifizierungsniveau anzugleichen.

Das Deutsche Jugendinstitut entwickelte das Curriculum hierfür mit 160 Unterrichtseinheiten entsprechend eines fachlich anerkannten Standards. Finanzielle Unterstützung erhalten öffentliche und freie Träger für ihre Qualifizierungen durch die Förderung des Aktionsprogramms bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Davon profitieren auch die Tagespflegepersonen mit geringeren Beiträgen zur Weiterbildung:

  • Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten
  • Nachqualifizierung (Aufstockung auf 160 Unterrichtseinheiten)
  • Maßnahmen und Module der Fort- und Weiterbildung bereits tätiger Tagespflegepersonen

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die dem DJI- oder einem qualitativ vergleichbaren Curriculum entsprechen, zu beispielsweise folgenden Themen:

  • Sensibler Umgang mit Säuglingen und sehr kleinen Kindern in der Übergangsphase
  • Elternarbeit in der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. 
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Kindertagespflege

Zudem trägt das Aktionsprogramm dem Qualitätsanspruch der Bildungsträger, Fortbildungsmodule weiterzuentwickeln, mit einem Gütesiegel Rechnung. Das Gütesiegel wird von den Landesjugendämtern für drei Jahre vergeben. Bis März 2012 haben bundesweit 196 Bildungsträger dieses Qualitäts- und Fördersiegel erhalten, davon 21 Einrichtungen in Niedersachsen. Zudem hält auch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) Niedersachsen eine Übersicht über landesweit zertifizierte Bildungsträger bereit.

Weitere Infos:

Portal Frühe Chancen mit Gütesiegel-Bildungsträgern (pro Bundesland): Link

Webseite Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen mit Liste einschlägiger, landesweit zertifizierter Bildungsträger: Link

Portal Frühe Chancen mit Qualifizierungsmodulen: Link

 

Tätigkeitsbegleitende Weiterbildung

Neben der Basis-Qualifizierung und der Aufstockung der Qualifikation können sich Tagespflegepersonen zur/zum ErzieherIn oder sozialpädagogischer AssistentIn weiterbilden. Für die berufsbegleitende Weiterbildung können TeilnehmerInnen über die Arbeitsamt-Förderung einen Zuschuss zum Schulgeld und/oder eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro beantragen.

Der Bundesverband für Kindertagespflege sieht in der Weiterbildung im Ausbildungsberuf mehr Perspektiven zur Arbeit im frühkindlichen Bereich. Für mehr Gehalt und Qualität gibt die Weiter-Qualifizierung keine Garantie.

Weitere Infos:

Portal Frühe Chancen mit Infos zum Weiterbildungszuschuss: Link


Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch

Als dritte Komponente zur Qualifizierung der Tagespflegepersonen haben BMFSFJ und DJI Handlungsempfehlungen entwickelt, die sich am Katalog für lebenslanges Lernen orientieren. Inhalte sind unter anderem:
  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren
  • Existenzgründung und -sicherung
  • Verknüpfung von Theorie und Praxis
  • Zusatz: Manual zur kompetenzorientierten Methodik und Didaktik (Basisqualifizierung - fertig voraussichtlich Mai 2013, tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung - fertig voraussichtlich Ende 2013)

Weitere Infos:

DJI, Lucia Schuhegger
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3. Information und Beratung von Tagespflegepersonen


Aufgrund der mehrfach geänderten Rahmenbedingungen haben Tagespflegepersonen, Fachberatungen und Eltern einen großen Informationsbedarf. Auf diese Nachfrage hat das Aktionsprogramm sowohl mit einer Online- und Telefonberatung als auch mit lokalen Beratungsstellen reagiert.

Die beliebtesten Themen bei der Online-Anfrage sind:

  • Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung (25%)
  • Vergütung von Kindertagespflegepersonen (11 Prozent)
  • Pflege-Erlaubnis (10,5 Prozent)
  • Großtagespflege (10 Prozent)
  • Qualifizierung (8 Prozent)
  • Gesetzliche Renten, Kranken, Pflege, Unfallversicherung (7,6 Prozent)
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (4,2 Prozent)

Die Online-Beratung ist unter diesem Link erreichbar.

Eine telefonische Auskunft ist am Montag von 12 bis 16 Uhr unter Teielfon 0800589 26 33 (kostenfrei) möglich.