Gewaltfreie Erziehung in der KiTa

Kein Kind darf in der Ecke stehen!

Inhaltsverzeichnis

  1. Gewalt im Kitaalltag
  2. Seelische Verletzungen
  3. Folgen von gewaltvollem Handeln
  4. Schlüsselsituationen für Gewalt
  5. Wie entsteht gewaltfreie Erziehung?
  6. Reflexionsfragen zu Schlüsselsituationen
  7. Literatur

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Seelische Verletzungen

Auch seelische Verletzungen sind laut § 1631 Abs. 2 Satz 2 BGB verboten. Eine am Persönlichkeitsrecht des Kindes orientierte Erziehung wird durch diese Art der Gewalt aufs Gröbste verletzt (3). Als seelische Verletzungen wird demütigendes, kränkendes und herabsetzendes Verhalten gefasst. Darunter fällt beispielsweise das Bloßstellen des Kindes vor anderen Akteuren (4). Wer kennt nicht Aussagen wie »Muss ich dir alles dreimal sagen?«, »Hast du keine Ohren?«, »Nicht du schon wieder!«, »Du bist zu dumm dafür«, »Heute hat sie ja wieder ...«. Solche Aussagen lösen Scham aus – Scham für uns selbst aber auch für andere Menschen. Vielleicht erinnern auch Sie sich an Situationen, als Sie Kind waren und Eltern, Tanten, Onkel oder PädagogInnen Sie durch abwertende Bemerkungen oder Reaktionen kränkten, beschämten und verletzten. Welche Gefühle haben solche Situationen bei Ihnen hinterlassen?

Nicht nur Beschämungen zählen zu den seelischen Verletzungen, sondern auch:
  • ein Kind für längere Zeit allein zu lassen,
  • es (gar im Dunkeln) einzusperren,
  • emotionale Kälte im pädagogischen Umgang,
  • ein Kind nicht oder nur selten zu beachten oder anzusprechen5,
  • respektlose Kommunikation und »Dressur«,
  • Kommunikation, die sich auf einseitige Befehlssätze der PädagogInnen beschränkt (sogar im Befehlston),
  • wenn über die Eltern im Beisein der Kinder schlecht gesprochen wird,
  • wenn Pflegesituationen unachtsam durchgeführt werden und es in diesen keine Kommunikation gibt,
  • wenn Kinder unkommentiert gepackt werden, um in deren Windel oder Hose zu schauen bzw. daran zu riechen oder wenn dies negativ kommentiert wird,
  • Kindern Trost oder körperliche Nähe zu verwehren,
  • auf Müdigkeit, Krankheit, Schwäche, Trauer oder Wut nicht einzugehen,
  • Kindern die Interaktion mit anderen Kindern zu verbieten, sie getrennt zu setzen oder zu isolieren,
  • ihnen Materialien, Essen oder Trinken willkürlich zuzuteilen oder zu entziehen,
  • wenn Kinder erst etwas dürfen, wenn es von der pädagogischen Fachkraft »angesagt« wird.
Darüber hinaus umfassen entwürdigende Maßnahmen noch mehr Verhaltensweisen, die die Würde des Kindes verletzen, beispielsweise auch Bedrohung und Erpressung, wie: »Wenn du nicht aufisst, dann darfst du heute nicht mehr ...« oder »Wenn du nicht schläfst, dann ...«. Über alle bekannten und bewussten gewaltvollen Handlungen hinaus sind zahlreiche weitere subtile gewaltförmige Verhaltensweisen zu finden, die den pädagogischen Fachkräften in seltenen Fällen bewusst sind oder werden.


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