Perspektiven der ErzieherInnenausbildung

Ausbildungsmodelle und ihre Finanzierung

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Rolle der praktischen Ausbildung und die Frage der Ausbildungsvergütung
  2. Die Finanzierung der Ausbildung von QuereinsteigerInnen durch die Bundesagentur
  3. Fazit

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Die Finanzierung der Ausbildung von QuereinsteigerInnen durch die Bundesagentur

Um den Fachkräftemangel zu beheben, werden QuereinsteigerInnen ermutigt, den Beruf des Erziehers/der Erzieherin zu ergreifen. Dabei werden sie von der Arbeitsagentur unterstützt. Die Bundesagentur finanziert Weiterbildungen bis zu zwei Jahren über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Sie darf Bildungsgutscheine nur für Maßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern einlösen (§81 Abs. 2 Punkt 3 SGB III n.F.). Dazu gehörten kurioserweise die Fachschulen nicht. Sie hat den Landesministerien angeboten, ihre Fachschulen durch fachkundige Stellen als Bildungsträger zertifizieren zu lassen. Mehrere Länder wehren sich dagegen, da sie schon ausreichend Maßnahmen für die Qualitätssicherung ihrer Fachschulen getroffen haben. Die Bundesagentur besteht jedoch auf der Prüfung durch die fachkundigen Stellen, bevor sie TeilnehmerInnen die Ausbildung finanziert.

Bei diesen Regeln wurde die staatliche Kontrolle der Schulen und Fachschulen völlig übersehen. Vielmehr wird von den Ländern eine doppelte Kontrolle verlangt, die auch mit Kosten und personellem Aufwand verbunden ist.

Einige Länder haben sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die folgenden Aussagen haben wir im Rahmen einer Umfrage erhalten.

Baden-Württemberg

Die Bundesagentur verlangt von den Fachschulen eine Zertifizierung gemäß AZAV, damit sie QuereinsteigerInnen in den ersten beiden Jahren der Fachschulausbildung fördern kann. QuereinsteigerInnen mit mindestens mittlerem Bildungsabschluss und mindestens zweijähriger abgeschlossener Ausbildung erfüllen in Baden-Württemberg die Zugangsvoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik, wenn sie zusätzlich noch ein mindestens sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachweisen können, auch wenn sie keine pädagogik-affine Ausbildung nachweisen können. Da alle öffentlichen Schulen der Aufsicht des Landes unterliegen, hat sich Baden-Württemberg, wie auch andere Bundesländer, der Zertifizierung bislang verweigert, denn diese ist auch mit einem hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden. Im kommenden Schuljahr soll nun ein vereinfachtes Zertifizierungsverfahren mit einem deutlich geringeren Kosten- und Zeitaufwand für den Landeshaushalt und die betroffenen Schulen durchgeführt werden. Die Landesregierung stellt für die Zertifizierungen zwischen 2013 und 2015 fast 330.000 Euro zur Verfügung. Im dritten Jahr der Ausbildung, während des Berufspraktikums, ist die Finanzierung der AnwärterInnen für den ErzieherInnenberuf durch die Träger gewährleistet.


Bayern

Das größte Hindernis für die Umschulung durch die Bundesagentur ist in Bayern die geforderte AZAV-Zertifizierung der Umschulungsanbieter. Es gibt Bestrebungen der Bayerischen Staatsregierung, auf die Abschaffung der AZAV-Zertifizierungspflicht für öffentliche und staatlich anerkannte Schulen hinzuwirken.

Berlin

Berlin hat Verhandlungen mit der Bundesagentur geführt, um die Finanzierung des dritten Jahres der Erzieherausbildung zu erreichen. Diese Verhandlungen waren nicht erfolgreich und blieben daher ergebnislos.

Berlin hat jedoch verschiedene Möglichkeiten des Quereinstiegs ohne die Unterstützung der Arbeitsagentur geregelt.

Hamburg

Das Land bemüht sich um eine Einigung mit der Arbeitsagentur, um BewerberInnen für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers zu gewinnen. Im Rahmen eines Projekts  können QuereinsteigerInnen mit dem Mittleren Bildungsabschluss zwei Jahre lang von der Arbeitsagentur und  im dritten Jahr der Ausbildung vom Träger der Einrichtung, in der das Berufspraktikum stattfindet, finanziert werden. Derzeit liegt noch keine Auswertung des Projekts vor. 

Niedersachsen

Es gibt Verhandlungen mit der Arbeitsagentur, auch für Umschüler in Niedersachsen die Förderfähigkeit zu erreichen.

Sachsen

Die Praxisphasen an den Fachschulen sind in die Ausbildung von ErzieherInnen integriert. Von daher ergibt sich das Problem der Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres für von der Arbeitsagentur geförderte QuereinsteigerInnen in den Erzieher/-innenberuf.

Für die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stimmt sich das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr derzeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und der Bundesagentur für Arbeit ab, um die Voraussetzungen zur Finanzierung des letzten Drittels bei der Qualifizierung von Erziehern nach § 180 Abs. 4 SGB III zu schaffen. Geplant ist eine Integration der Umschulung von Arbeitslosen zum/r Erzieher/in in das ESF-Programm "Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)" des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Realisierung sowie die zeitliche Einordnung von Teilnehmeraufnahmen stehen jedoch unter dem Vorbehalt der noch laufenden Abstimmungen auf EU- und Landesebene zum EU-Förderzeitraum 2014 bis 2020. Gesicherte Aussagen sind derzeit noch nicht möglich.