Sprachstandserhebungen mit Fokus Niedersachsen

Inhaltsverzeichnis

  1. Tabellenübersicht Niedersachsen

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Seit den Ergebnissen der internationalen Bildungsstudien wie PISA, IGLU oder der OECDOECD||||| OECD beinhaltet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und besteht aus 34 Mitgliedsstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die Organisation wurde 1961 gegründet und hatte den Wiederaufbau Europas als Ziel.  -Studie „Starting- Strong“ und dem mittelmäßigen Abschneiden deutscher Mädchen und Jungen begann in Deutschland eine Diskussion zur Stärkung der Bildungsaufgaben in der frühen Kindheit. Seit 2003 wurden in allen Bundesländern Bildungspläne für den Elementarbereich eingeführt und der Kompetenzbereich sprachliche Bildung wurde stark in den Fokus gerückt als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Bildungschancen im Primarbereich.

Seit 2007 haben sich die verschiedenen Bundesländer verpflichtet einen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (vgl. Die Bundesregierung 2007) zu liefern, indem sie Verfahren zur Sprachstandsfeststellung oder zur Beobachtung des Sprachstandes vor der Einschulung einsetzen. Bei Bedarf soll so eine anschließende Sprachförderung möglich gemacht werden. In dem Papier werden neben anderen Zielen die "Selbstverplichtung der Bunderegierung" zu dem Bereich aufgeführt. Dazu gehören: (vgl S. 53)

  • Weiterentwicklung des Projekts „Sprachliche
    Förderung in der Kindertageseinrichtung"
  • Weiterentwicklung des Curriculums
    „Qualifizierung in der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. 
  • Medieninitiative zur Sprachförderung für Kinder
    im Kindergartenalter
  • Unterstützung von Programmen zur Evaluation
    von Sprachförderung von Kindern mit
    Migrationshintergrund


In den verschiedenen Ländern zeigt sich dabei, dass die Herangehensweise  sehr unterschiedlich sind, zum Beispiel in Bezug auf das Alter, wann die Kinder untersucht werden, welche Testverfahren eingesetzt werden, welche Konsequenzen sich an die Tests anschließen und ob überhaupt eine verpflichtende Untersuchung durchgeführt wird.  Begründungen dafür sind unter anderem auch die  verschiedenen gesetzlichen Vorgaben der Länder, aber auch länderspezifische Traditionen und Richtlinien.


Niedersachsen


Seit dem Schuljahr 2003/2004 wird die Sprachstandserhebung in Niedersachsen gemäß Schulgesetz [§ 54, Abs. 2) flächendeckend bei allen Kindern durchgeführt.  Dazu erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung (ca. 15 Monate vor der Einschulung) eine Untersuchung des Sprachstandes. Diese Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist für alle Kinder verpflichtend und verbindlich. In Niedersachsen wird dazu das Screening-Verfahren „Fit in Deutsch“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2006) genutzt. Der Test erfolgt meist in den Grundschulen oder Kindertageseinrichtungen und soll in Kooperation zwischen LehrerInnen und ErzieherInnen durchgeführt werden.

Laut den Testmaterialien (vgl.  Niedersächsisches Kultusministerium 2006) kann damit festgestellt werden, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer Förderung bedarf. In welchen Bereichen diese Förderung erfolgen muss, wie gut bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache die Erstsprache entwickelt ist und ähnliche Fragestellungen können aufgrund der dort gewonnen Ergebnisse nicht beantwortet werden. Dazu bedarf es einer umfangreicheren und differenzierteren Beobachtung der Sprachentwicklung, die erst zu Beginn der Fördermaßnahme zu leisten ist.

Wird bei der Schulanmeldung  dann Sprachförderbedarf festgestellt, sind diese Kinder verpflichtet, an der 12- monatigen Sprachfördermaßname „Sprachförderung vor der Einschulung“ teilzunehmen. Diese Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in den Kindertagesstätten statt und sind mit diesen sowie dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung abzustimmen. (Erlass von 01.04.2006) Dazu ist festgeschrieben, dass die Sprachförderung in der Verantwortung der Grundschule durchgeführt wird, die Sprachfördermaßnahmen aber  mit den sozialpädagogischen Fachkräften in den Kindergärten abgestimmt werden sollten. Das Niedersächsische Kultusministerium hat dazu  „Didaktisch-methodische Empfehlungen für die Vorschulische Sprachförderung“ erarbeitet.

Dazu hebt das Ministerium weitere Sprachfördermaßen hervor, die speziell für mehrsprachige Kinder zu empfehlen sein. Dazu zählen die Sprachfördermaßnahmen „Kon – Lab- Programm“ (Penner / Krüger 2007) oder die „Osnabrücker Materialien“ (Tophinke 2003).


Kritik an Sprachstandtests

Der Gedanke, dass Kinder getestet werden, um den Sprachförderbedarf einschätzen zu können, wird durchaus auch kritisch gesehen. So weist Michaela Ulich vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München darauf hin, dass Sprachtest teilweise gezielt entwickelt  wurden um „Sprachstörungen“ heraus zu filtern. So entstehe von vornherein ein sehr defizitärer Blick und es käme eher zu einer „PathologisierungPathologisierung|||||Pathologisierung beinhaltelt die Deutung von Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken, sozialen Verhältnissen oder zwischenmenschlichen Beziehungen als etwas Krankhaftes und somit Unerwünschtes. Im herrschenden Verständnis unterliegen solche Zustände oder Prozesse Veränderungen; findet eine Pathologisierung statt wird dies nicht als solche zur Sprache gebracht, sondern als medizinische Festellung behauptet.   “. Des Weiteren vernachlässigten die Tests die eigentliche Lerngeschichte der Kinder sowie deren Interesse an sprachlichem Austausch und der Lernmotivation, welches nach Ulich wichtige Aspekte von Sprachlernen sind.