Sprachförder-Richtlinie Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert „Maßnahmen, die zu einer systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen führen und die die Förderung aller Kinder vom Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Einschulung gemäß individueller Bedarfe sicherstellen“. Grundlage hierfür bildet die im Mai 2011 novellierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“.

 

Zuwendungs-Erstempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Zuwendungsvoraussetzung ist ein von den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickeltes Konzept zur Erreichung der Förderziele. Dabei müssen die Handlungsempfehlungen zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich berücksichtigt werden.

 

Gefördert werden:

  • die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen,
  • die Entwicklung und Umsetzung von Förderansätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sowie
  • die Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften, einschließlich Beratung, Coaching und Supervision.

Möglich ist eine Gruppenförderung in Höhe von 250 Euro pro Jahr für jede Gruppe einer KiTa oder eine Pro-Kopf-Förderung von 112 Euro pro Jahr für jedes Kind mit einem erhöhten Sprachförderbedarf. Ein erhöhter Sprachförderbedarf wird dabei bei Kindern angenommen, in deren Familien nicht vorrangig Deutsch gesprochen wird.

 

 



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