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Kinder (1) im Kontext von häuslicher Gewalt

Inhaltsverzeichnis

  1. Gewalt in Geschlechter- und Generationenverhältnissen
  2. Häusliche Gewalt und Kindeswohl (8)
  3. Häusliche Gewalt und die Entwicklungsrisiken für Kinder und Jugendliche
  4. Frauenhäuser als vorübergehende Schutz- und Unterstützungsorte
  5. Häusliche Gewalt und die Bedeutung von Kindertagesstätten
  6. Ressourcen stärken und Resilienz durch Partizipation befördern
  7. Fazit und Ausblick
  8. Anmerkungen
  9. Literatur

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Fazit und Ausblick

Die Istanbul-Konvention stärkt den Schutz von Frauen und Kindern vor allen Formen von Gewalt, indem sie anerkennt, dass Kinder immer Opfer häuslicher Gewalt sind, auch als Zeug*innen . Der Artikel 26 (Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind) erfordert daher die Bereitstellung von Schutz- und Hilfsdiensten für Opfer unter der Beachtung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern. Die Beobachtung von Partnerschaftsgewalt durch Kinder und Jugendliche, so wurde deutlich, stellt bereits eine Kindeswohlgefährdung dar, die es einzudämmen bzw. präventiv abzustellen sowie durch angemessene Interventionsmaßnahmen zu verhindern gilt. Sollen sie in der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen unterstützt werden, bedarf es daher auch interprofessioneller und interinstitutioneller Kooperationsbeziehungen zwischen unterschiedlichen Akteuren in der Antigewaltarbeit (z. B. Frauenhäuser, Kitas, Schulen, Jugendhilfe). Hierfür benötigen die Professionellen neben zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen Kenntnisse über hierarchische, gewaltbegünstigende Geschlechter- und Generationenverhältnisse, die Partnerschaftsgewalt und Kindeswohlgefährdung zu verursachen vermögen (vgl. Henschel in AWO 2022, S. 32 ff.).

Wenn die intergenerationelle Weitergabe von Gewalt verhindert werden soll, bedürfen Kinder und Jugendliche angemessener Unterstützung bei der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen, wobei die Rechte und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu achten sind. Im Sinne der ResilienzResilienz|||||Resilienz kann als "seelische Widerstandsfähigkeit" verstanden werden mit der Fähigkeit Krisen zu meistern und diese als Anlass für Selbstentwicklungen zu nutzen. In der Resilienzförderung geht es speziell darum die Widerstandsfähigkeit von Kindern und Erwachsenen in belasteten und risikobehafteten Lebenssituationen durch schützende Faktoren zu entwicklen, zu ermutigen und zu stärken. Ein verwandter Begriff ist der der Salutogenese. stärkung bedeutet dies, neben vertrauens- und respektvollen sowie wertschätzenden und verlässlichen Beziehungsangeboten auch Selbstwirksamkeitserfahrungen durch Partizipation zu ermöglichen. Zugleich darf jedoch das Konzept der Resilienzstärkung nicht dazu missbraucht werden, die Verantwortung für die Bewältigung von Gewalterfahrungen im Sinne unkritischer Anpassungsleistungen durch Kinder und Jugendliche erbringen zu lassen bzw. hierdurch Optimierungsstrategien hinsichtlich der Ausbildung von Stressresistenz das Wort zu reden. Neben der individuellen Stärkung von Ressourcen muss es stattdessen auch darum gehen, gesellschaftlich zu verantwortende Geschlechter- und Generationenverhältnisse nachhaltig strukturell dahingehend zu verändern, dass die Gewalt beseitigt werden kann.

Um die Mütter vor weiteren Gewalttaten zu schützen und zugleich die intergenerationelle Weitergabe von Gewalt zu verhindern sowie dabei das Kindeswohl nicht aus dem Blick zu verlieren (vgl. Henschel in AWO 2021, S. 43 ff.), werden also weiterhin vielfältige Anstrengungen und strukturell verankerte Kooperationen benötigt, damit Kinderschutz und der Schutz der von häuslicher Gewalt betroffenen Mütter gleichermaßen Berücksichtigung erfahren.



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