Veranstaltungen
Handwerk II
Konzept: AG „Hand-Werken in Kitas und Grundschulen" (Handwerkskammer Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim, pädagogisches Fachpersonal von acht Modelleinrichtungen, pädagogische Leitung Franz Greife, nifbe Regionalnetzwerk SüdWest e.V)
Dieser Workshop richtet sich an Erzieher/innen aus Kitas sowie an Lehr/und Fachkräfte aus Grundschulen, Förderschulen und Horten.
Der Kurs baut auf Handwerk Teil I auf.
Inhalte:
Dieser Workshop richtet sich an Erzieher/innen aus Kitas sowie an Lehr/und Fachkräfte aus Grundschulen, Förderschulen und Horten.
Der Kurs baut auf Handwerk Teil I auf.
Inhalte:
- Bearbeitung von Massivhölzern und Industrieprodukten: Latten, Kanthölzer, verleimtes Holz, Rundhölzer, Sperrhölzer.....
- Verarbeitung von Industrieprodukten und gewachsenem Holz: Verschiedene technische und künstlerische Ausdrucksformen können erprobt werden.
- Objekte herstellen: planen, zeichnen, messen berechnen, zuschneiden, verbinden. Hier geht es um das passgenaue Handwerken von z.B. Spielen, Gebrauchsgegenständen usw. Es können eigene mitgebrachte Ideen umgesetzt werden oder unsere zahlreichen Anregungen und Materialien als Vorlage genutzt werden.
Veranstaltungsdetails
Nummer: | 15F-240070 |
Typ: | Fortbildung |
Beginn: | 09.06.2015 um 09:00 Uhr |
Ende: | 09.06.2015 um 16:00 Uhr |
Straße: | Anna-Gastvogel-Str. 1 |
Ort: | 49080 Osnabrück |
Veranstaltungsort: | Ev. Fabi Osnabrück |
Anmeldeschluss: | 02.06.2015 |
Kontakt
Name: | Herr Glawion |
Institution: | Ev. Fabi Osnabrück |
Telefon: | 0541-50530-0 |
Email: | info@ev-fabi-os.de |
Web: | www.ev-fabi-os.de |
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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