Veranstaltungen
Fachforum: Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten als Herausforderung für Kita und Grundschule
Lüneburg, 08.07.2014 Das Fachberatungsteam Übergang Kita-Grundschule aus dem Landkreis Harburg unterstützt und begleitet seit 2007 Kitas und Grundschulen bei der Gestaltung der Kooperation beider Institutionen. Angelehnt an das Bedürfnis der pädagogischen Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen entstand die Idee einer Veranstaltung zum Thema „Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten als Herausforderung für Kita und Grundschule“. Gleichzeitig stellt das Land Niedersachsen zwischen 2013 und 2015 über das nifbe erhebliche finanzielle Mittel für zwei Fortbildungsprogramme zur Verfügung, die zum Einstieg oder zur Vertiefung des Themas „Übergang“ genutzt werden können. In den letzten Jahren hat sich Corinna Scherwath als wertvolle Referentin erwiesen und so freuen wir uns, dass sie diese Veranstaltung als Referentin begleitet.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden konkrete Handlungsansätze in der Praxis aufzuzeigen sowie darüber zu diskutieren. Hierzu wird sich unter anderem mit besonderen Bedürfnissen sozial- emotional auffälliger Kinder, einem ressourcenorientierten Umgang und der Entwicklung eines stabilen Selbstkonzeptes auseinandergesetzt.
Die Veranstaltung ist ausgebucht!
Veranstaltungsdetails
Nummer: | NO-2014-BSPI-WL |
Typ: | Tagung |
Beginn: | 23.09.2014 um 14:30 Uhr |
Straße: | Schloßplatz 6 |
Ort: | 21423 Winsen (Luhe) |
Veranstaltungsort: | Kreishaus, Sitzungssaal |
Kontakt
Name: | Kerstin Stolte |
Institution: | Regionalnetzwerk NordOst |
Telefon: | 04131/75628-10 |
Email: | nordost@nifbe.de |
Dokumente
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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