Vortrag "Das Kind, das aus dem Rahmen fällt - Wie Inklusion von Kindern mit besonderen Verhaltensweisen gelingt" (Rotenburg Wümme)
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an die Leitungen und pädagogischen Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen, an Tagespflegepersonen und Netzwerkpartner*innen der Frühen Hilfen im Landkreis Rotenburg Wümme.
ACHTUNG: DER VORTRAG FINDET DIGITAL STATT!
Zum Referenten und Thema des Vortrags:
Als Referent konnte für das Forum Klaus Kokemoor gewonnen werden. Herr Kokemoor ist Sozialpädagoge, Supervisor, Therapeut und Koordinator für das Thema Inklusion der Stadt Hannover. Er ist unter anderem Autor der Bücher „Autismus neu verstehen“ und „Das Kind, das aus dem Rahmen fällt“ sowie von zahlreichen Publikationen.
Inklusion ist in Kindertagesstätten und Schulen die große Herausforderung unserer Zeit. Neben den Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten stellen Kinder mit Behinderung auf Grund der besonderen Entwicklungsbedürfnisse sehr spezifische Anforderungen. So gibt es eine Vielzahl von Kindern, die die pädagogischen Fachkräfte mit ihrem Verhalten an Grenzen bringen und somit buchstäblich aus dem Rahmen fallen.
Die Hypothese von Klaus Kokemoor lautet: es gibt kein Kind, das aus dem Rahmen fällt, wenn es uns gelingt, einen angemessenen pädagogischen und konzeptionellen Rahmen zur Verfügung zu stellen.
In seinem Vortrag geht er auf die Möglichkeiten der Entwicklung und Umsetzung eines solchen Rahmens ein.
Zum Vortrag
Der Vortrag findet in Präsenz statt und beginnt um 17:00 Uhr. Während des Vortrags und in der Pause haben Sie die Möglichkeit, Fragen an Herrn Kokemoor zu formulieren. Die Veranstaltung wird bis max. 20:00 Uhr dauern.
Ablauf:
17:00 Uhr Ankommen
17:30 Uhr Begrüßung: Melanie Siller
17:35 Uhr Vortrag Teil I: Klaus Kokemoor
18:40 Uhr Pause
19:00 Uhr Vortrag Teil II: Klaus Kokemoor
19:55 Uhr Verabschiedung: Melanie Siller
20:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstalter
Das Jugendamt des Landkreises Rotenburg (Wümme), Sachgebiet Kindertagesbetreuung und Netzwerk Frühe Hilfen, mit der Regionalen Transferstelle NordOst des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (Nifbe e.V.)
Ansprechpartnerinnen:
Melanie Siller, Sachgebiet für die Kindertageseinrichtungen, KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. und Frühe Hilfen, Landkreis Rotenburg Wümme, Tel. 04261 983 2540, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mirela Schmidt, Transfermanagerin nifbe Regionale Transferstelle NordOst, Tel. 04131-75628-13, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anmeldung ist bis zum 12.11.2021 möglich (siehe unten "Online buchen").
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Veranstaltung wird aus Mittel des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur gefördert.
Veranstaltungsdetails
Nummer: | NO-740-2045.04 |
Typ: | Vortrag |
Beginn: | 24.11.2021 um 17:00 Uhr |
Ende: | 24.11.2021 um 20:00 Uhr |
Straße: | Gerberstr. 14 |
Ort: | 27356 Rotenburg Wümme |
Veranstaltungsort: | Rotenburg Wümme |
Anmeldeschluss: | 12.11.2021 |
Kontakt
Name: | Mirela Schmidt |
Institution: | nifbe Regionale Transferstelle NordOst |
Telefon: | 04131 75628 - 13 |
Email: | mirela.schmidt@nifbe.de |
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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