Ene Mene Medien…
Medien & Sprachbildung Aus aktuellem Anlass musste die Veranstaltung abgesagt werden
Medien spielen in der Lebenswelt von Kindern eine bedeutende Rolle und können positive als auch problematische Auswirkungen auch auf die (Sprach-)Entwicklung von Kindern haben. Kinder sind von Medien fasziniert und diese Faszination kann als ein Motor für das Lernen genutzt werden. Kinder können sich auch mit Hilfe von Medien kreativ und sinnhaft mit dem Sprechen, Hören, Zuhören, mit Lauten, Klängen, Buchstaben und Geschichten befassen. Neben Erfahrungen aus der Praxis werden Anregungen, Tipps und Ideen zum Einsatz von Medien in der Kita vorgestellt: einfache, leicht umsetzbare, kreative und sprachanregende Methodenbausteine - zum Ausprobieren und Nachmachen!
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation der VHS Osnabrücker Land und dem nifbe und wird von Blickwechsel e.V. durchgeführt. Die Sockelfinanzierung der Fortbildung übernimmt die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM).
Die Veranstaltung findet am 27.05.2020 von 09:00 - 17:00 Uhr und am 28.05.2020 von 09:00 - 17:00Uhr statt.
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation der VHS Osnabrücker Land und dem nifbe und wird von Blickwechsel e.V. durchgeführt. Die Sockelfinanzierung der Fortbildung übernimmt die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM).
Die Veranstaltung findet am 27.05.2020 von 09:00 - 17:00 Uhr und am 28.05.2020 von 09:00 - 17:00Uhr statt.
Veranstaltungsdetails
Nummer: | SW-201-559918 |
Typ: | Fortbildung |
Beginn: | 27.05.2020 um 09:00 Uhr |
Ende: | 28.05.2020 um 17:00 Uhr |
Straße: | Johann-Domann-Straße 10 |
Ort: | 49080 Osnabrück |
Veranstaltungsort: | Haus des Lernens |
Gebühr: | 60.00 Euro |
Anmeldeschluss: | 13.05.2020 |
Kontakt
Name: | Sabrina Bücker |
Institution: | Volkshochschule Osnabrücker Land |
Telefon: | 0541 501 2717 |
Email: | sabrina.buecker@vhs-osland.de |
Web: | vhs-osland.de/sprachbildung/ |
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Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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