Bedürfnisse im Blick: Essen und Genießen
Kaum eine Situation im pädagogischen Alltag in Krippe und Kindergarten ist so
dicht an Bildungsanlässen und birgt so viele Möglichkeiten, Wechselwirkungen
zu be(tr)achten und pädagogisch zu gestalten, wie Essen und Trinken. Was, wie,
wo, mit wem und zu welcher Zeit essen wir und was essen wir nicht? Der bewusste Umgang mit diesen W-Fragen ist der Schlüssel für die gelingende Gestaltung von Mahlzeiten zum Wohle jedes Einzelnen in der Gemeinschaftsverpflegung.
Referentin
Kariane Höhn, Dipl. Sozialpädagogin und Fachreferentin frühkindliche Bildung
dicht an Bildungsanlässen und birgt so viele Möglichkeiten, Wechselwirkungen
zu be(tr)achten und pädagogisch zu gestalten, wie Essen und Trinken. Was, wie,
wo, mit wem und zu welcher Zeit essen wir und was essen wir nicht? Der bewusste Umgang mit diesen W-Fragen ist der Schlüssel für die gelingende Gestaltung von Mahlzeiten zum Wohle jedes Einzelnen in der Gemeinschaftsverpflegung.
Referentin
Kariane Höhn, Dipl. Sozialpädagogin und Fachreferentin frühkindliche Bildung
Veranstaltungsdetails
Nummer: | SO-2020-02-17 |
Typ: | Workshop |
Beginn: | 05.03.2020 um 09:00 Uhr |
Ende: | 05.03.2020 um 13:00 Uhr |
Straße: | Alte Waage 15 |
Ort: | 38100 Braunschweig |
Veranstaltungsort: | VHS Braunschweig/Alte Waage |
Anmeldeschluss: | 04.03.2020 |
Kontakt
Name: | Merle Drexhage |
Institution: | nifbe Regionale Transferstelle SüdOst |
Telefon: | Tel: 05121 – 296069-4 |
Email: | merle.drexhage@nifbe.de |
Veranstaltungsrahmen
Ringveranstaltung "Kindheit in der Region Braunschweig" 2019/2020
Bedürfnisse im Blick: Beziehung und Bindung, Schlafen und Ruhen, Essen und Genießen
Kindliche Bedürfnisse sind vielfältig und ihre individuelle Erfüllung ist die Voraussetzung für... WeiterlesenEine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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