Bedürfnisse im Blick: Beziehung und Bindung
Mit dem Eintritt in die institutionelle Bildung, Erziehung und Betreuung bauen
Kinder viele neue Beziehungen und Bindungen auf. Pädagogische Fachkräfte werden hier zu wichtigen Bezugspersonen außerhalb des familiären Umfeldes. Die
Entwicklung und Pflege verlässlicher Beziehungen in Krippe und Kindergarten bildet damit einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Referentin:
Marianne Spiesz, Dipl. Sozialpädagogin und Supervisorin
Kinder viele neue Beziehungen und Bindungen auf. Pädagogische Fachkräfte werden hier zu wichtigen Bezugspersonen außerhalb des familiären Umfeldes. Die
Entwicklung und Pflege verlässlicher Beziehungen in Krippe und Kindergarten bildet damit einen wesentlichen Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Referentin:
Marianne Spiesz, Dipl. Sozialpädagogin und Supervisorin
Veranstaltungsdetails
Nummer: | SO-2019-10-28 |
Typ: | Workshop |
Beginn: | 28.10.2019 um 09:00 Uhr |
Ende: | 28.10.2019 um 13:00 Uhr |
Straße: | Alte Waage 15 |
Ort: | 38100 Braunschweig |
Veranstaltungsort: | VHS Braunschweig/Alte Waage |
Anmeldeschluss: | 21.10.2019 |
Kontakt
Name: | Merle Drexhage |
Institution: | nifbe Regionale Transferstelle SüdOst |
Telefon: | Tel: 05121 – 296069-4 |
Email: | merle.drexhage@nifbe.de |
Veranstaltungsrahmen
Ringveranstaltung "Kindheit in der Region Braunschweig" 2019/2020
Bedürfnisse im Blick: Beziehung und Bindung, Schlafen und Ruhen, Essen und Genießen
Kindliche Bedürfnisse sind vielfältig und ihre individuelle Erfüllung ist die Voraussetzung für... WeiterlesenEine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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