Begabungsförderliche Strukturen stärken – Chancen im Sozialraum nutzen
Netzwerktagung Karg Campus Kita Niedersachsen
Die Tagung richtet sich an alle Akteure der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen, die daran interessiert sind, Kinder in ihrer individuellen Begabungsentwicklung zu unterstützen und auf die Chancen von Netzwerken für Bildungslandschaften zu schauen.
Den Einstieg ins Tagungsthema gibt Jens Hoffsommer (DKJS), vertieft wird der Blick mit einem Beispiel der Kooperationsgestaltung zur Begabungsförderung aus der Praxis und abgerundet wird die Tagung durch einen vielfältigen Markt der Möglichkeiten. Hier sind Sie sowohl eingeladen sich auszutauschen als auch Anregungen, Methoden und Materialien für Ihre Praxis zu entdecken.
Die Teilnahme ist kostenfrei und für Verpflegung ist gesorgt.Diese Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen der Karg-Stiftung und nifbe.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Carolin Kiso: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Informationen zum Projekt erhalten Sie hier:
https://www.nifbe.de/das-institut/nifbe-projekte/karg-campus-niedersachsen
Veranstaltungsdetails
Nummer: | KTZ-24-11-05 |
Typ: | Tagung |
Beginn: | 05.11.2024 um 10:00 Uhr |
Ende: | 05.11.2024 um 16:00 Uhr |
Straße: | Kirchröder Str. 44B |
Ort: | 30625 Hannover |
Veranstaltungsort: | Stephansstift Hannover |
Anmeldeschluss: | 15.10.2024 |
Kontakt
Name: | Dr. Carolin Kiso: |
Institution: | Karg-Stiftung / nifbe |
Email: | carolin.kiso@karg-stiftung.de |
Web: | www.nifbe.de |
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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