Träger von Kindertageseinrichtungen

Zu unterscheiden ist zwischen den öffentlichen und freien Trägern. Bei der Gruppe der freien Träger handelt es sich sowohl um Verbände und Organisationen im Kontext der Kirchen und Wohlfahrtseinrichtungen als auch um privat-gewerbliche Träger. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zählen zu den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten (Jugendämter). Diese haben im Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen häufig eine Doppelfunktion: Zum einen haben sie als öffentlicher Jugendhilfeträger die Planungsverantwortung, z.B. für die Anzahl der Plätze im Kindertagesstättenbereich, zum anderen sind sie auch Träger von Kindertageseinrichtungen.

Die offizielle Statistik der Kinder und Jugendhilfe des Jahres 2006 belegt eine heterogene Trägerlandschaft.

Ausgewiesen werden ca. 1.900 Träger für ca. 49.000 Tageseinrichtungen. In den westlichen Bundesländern verantworten die freien Träger eine höhere An-ahl von Einrichtungen als die öffentlichen Träger. Diese Entwicklung erklärt sich aus dem gesetzlich verankerten Vorrang der freien Träger bei der Einrichtungsvergabe. Darüber hinaus garantiert das Sozialgesetzbuch VIII den freien Trägern der Jugendhilfe ein autonomautonom|||||Autonomes Handeln beinhaltet den Zustand der Selbstständigkeit, Unabhängigkeit Selbstbestimmung, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit.es Betätigungsrecht (SGB VIII, §4): Beispielsweise können die freien Träger ihre spezifischen Leitbilder und ideellen Ausrichtungen in der fachlichen Arbeit ihrer Tageseinrichtungen umsetzen und sind autonom in der organisatorischen Umsetzung der Aufgaben. Diese plurale Angebotsstruktur soll den Eltern die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten ermöglichen.

Im europäischen Vergleich gibt es kein Land mit einer vergleichbaren Trägerpluralität. Juristisch verantwortlich für die Umsetzung der fachlichen Arbeit der Tageseinrichtungen für Kinder hat der Träger eine Schlüsselfunktion: Er gibt die ideelle Ausrichtung der fachlichen Arbeit vor, entscheidet über Personaleinstellungen und über die fachliche Konzeption, sichert mit finanzieller Unterstützung durch Länder, Kommunen und Eltern die Rahmenbedingungen und ist dafür verantwortlich, dass vorgegebene Standards und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Die fachlich-pädagogischen Aufgaben delegiert er an die Leitungskraft, die dem Träger gegenüber für die Umsetzung verantwortlich ist. Innerhalb der Kommune haben die Träger eine wichtige politische Funktion. So sind sie an jugendhilfepolitischen Entscheidungen beteiligt und können Einfluss auf kommunale Jugendhilfepolitik nehmen.

Literatur

  • Hugoth, M./Roth, X. (Hg.) (2006): Handbuch für Träger von Kindertageseinrichtungen. Kronach.
  • Fthenakis, W. E./Hansen, K./Oberhuemer, P (2003): Träger zeigen Profi l. Weinheim.

 

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Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. © 2011 Verlag Julius Klinkhardt. Quelle: Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft (KLE), hg. v. Klaus-Peter Horn, Heidemarie Kemnitz, Winfried Marotzki und Uwe Sandfuchs. Stuttgart, Klinkhardt/UTB 2011, ISBN 978-3-8252-8468-8. Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Das komplette Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft erhalten Sie im UTB-Online-Shop (Link s.u.)



Zum Weiterlesen:

Beispielhaftes Trägermodell: Cuxhaven

Eltern-Kind-Gruppen

Elterninitiativen

 



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