Veranstaltungen
Is there also a kindergarten movement in the global south?
Innovation durch internationale Zusammenarbeit in der kindheitspädagogischen Hochschuldidaktik
Referent*innen: Prof. Dr. Anke König / Dr. Linda Wellmeyer (Universität Vechta)
in Kooperation mit dem nifbe
Im Jahr 2004 entstanden in Deutschland die ersten früh- und kindheitspädagogischen Studiengänge. Als Landesstudengangstag in Niedersachsen nehmen wir dieses 20-jährige Jubiläum zum Anlass, kritisch, innovativ und vernetzt auf hochschuldidaktische Entwicklungen der Kindheitspädagogik zu blicken.
Als noch junge Profession entwickelt die Kindheitspädagogik ihr fachliches Profil kontinuierlich weiter. In ihren Online-Beiträgen geben Expert*innen unterschiedlicher Hochschulstandorte kindheitspädagogischer Studiengänge Einblicke in methodisch-didaktische Ansätze sowie zahlreiche Praxisimpulse rund um die Qualifzierung angehender Kindheitspädagog*innen.
Der niedersächsische Landesstudiengangstag ist Veranstalter der Vortragsreihe und führt diese in Kooperation mit dem Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) durch.
Veranstaltungsdetails
Nummer: | Koop 2024-12-18 |
Typ: | Vortrag |
Beginn: | 18.12.2024 um 17:00 Uhr |
Ende: | 18.12.2024 um 18:30 Uhr |
Ort: | 0 Online |
Veranstaltungsort: | Online |
Anmeldeschluss: | 16.12.2024 |
Kontakt
Name: | Prof. Dr. Tim Rohrmann |
Institution: | Landesstudiengangstag Pädagogik der Kindheit Niedersachsen |
Email: | tim.rohrmann@hawk.de |
Veranstaltungsrahmen
Eine automatische Anmeldebestätigung zu Ihrer gebuchten Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Online-Anmeldung per E-Mail. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr bis spätestens zu dem in Ihrer Anmeldebestätigung angeführten Termin zu entrichten.
Eine Abmeldung mit Erstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen ist spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (abzgl. einer Bearbeitungsgebühr bis max. 50% des Teilnahmebeitrags). Nach dieser Frist ist eine Erstattung leider nicht mehr möglich, es kann aber bei Nicht-Teilnahme Ihrerseits eine Ersatzperson benannt werden.
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