Die kommunale Bedarfsplanung ist in der Regel sehr komplex. Die Erfassung der aktuellen Situation, Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sowie die Vorausberechnung der erforderlichen Zahl an Betreuungsplätzen stellen Kommunen oftmals vor große Herausforderungen. Mit dem neuen Leitfaden sollen die örtlichen Träger künftig bei ihren Aufgaben unterstützt werden. Doch auch für die Landesverwaltung sind qualitätsgesicherte Daten wichtig, um Fördermaßnahmen passgenau adressieren zu können.
Konkret beinhaltet der Leitfaden folgende Schwerpunkte:
- Aufgaben, Planungsverantwortung und rechtliche Regelungen der Bedarfsplanung,
- Anforderungen an die Analyse von Bevölkerungsdaten, Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse von bestehenden Betreuungsplätzen sowie an die Unterscheidung von Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. (auch unter Berücksichtigung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung),
- Erfassung von aktuellen Bedarfen in Abgrenzung zum Angebot bzw. den belegten Plätzen,
- Fortschreibung von Betreuungsbedarfen,
- Berechnung und Erstellung von Bedarfszahlen sowie deren transparente Darstellung.