Der Begriff Kindertagesstätte, abgekürzt Kita, bezeichnet verschiedene Formen von Einrichtungen, die eine ganztägige Betreuung von Kindern anbieten und sich i.d.R. hinsichtlich der zu betreuenden Altersgruppe unterscheiden. Darunter fallen Kinderkrippen (0-3 J.), Kindergärten (3-5/6 J.) und Horte (Schulkinder). In größeren Kindertagesstätten können mehrere dieser Einrichtungsformen zusammengefasst sein sowie altersgemischte Gruppen gebildet werden.
Während die Kindertagesstätte für 3-6jährige Kinder zum selbstverständlichen Betreuungsort geworden ist, wird für die bis zu 3jährigen Kinder bis 2013 eine Betreuungsquote von 35% angestrebt. Besonders hinsichtlich der Ganztagsbetreuung unterscheiden sich aber die Daten. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bewegt sie sich z.B. zwischen 12% in Baden-Württemberg und 90% in Thüringen.
Kindertagesstätten finden ihre rechtliche Grundlage in den §§ 22-26 des Sozialgesetzbuches VIII und sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes und wird durch länderspezifische Gesetze geregelt.
Kindertagesstätten haben neben einem Betreuungs- auch einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der seit 2004 von allen Bundesländern in Form von Bildungsplänen formuliert wird und als Orientierungsrahmen dienen soll.
Literatur
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Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. © 2011 Verlag Julius Klinkhardt. Quelle: Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft (KLE), hg. v. Klaus-Peter Horn, Heidemarie Kemnitz, Winfried Marotzki und Uwe Sandfuchs. Stuttgart, Klinkhardt/UTB 2011, ISBN 978-3-8252-8468-8. Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Das komplette Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft erhalten Sie im UTB-Online-Shop (Link s.u.)